Inhalte
Die Inhalte der Vorbereitung richten sich nach den jeweiligen Rahmenplänen der einzelnen Berufsfelder.
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Voraussetzungen
Die Voraussetzung für eine Teilnahme an der Vorbereitung auf die Externenprüfung nach §45 Abs. 2 BBiG ist eine einschlägige Berufserfahrung mit mindestens eineinhalbfacher Dauer der Regelausbildungszeit. Ebenso gelten weitere vergleichbare durch die prüfende Kammer anerkannte Voraussetzungen.
Fördermöglichkeiten & Kosten
Vor einer Anmeldung sollten Sie sich über die möglichen Förderungen der Maßnahme bei Ihrem zuständigen Kostenträger informieren. Mögliche Kostenträger:
• Argentur für Arbeit,
• Jobcenter,
• Berufsförderungsdienst,
• Deutsche Rentenversicherung,
• Berufsgenossenschaften
• etc.
Selbstverständlich können Sie die Vorbereitung auf die Externenprüfung auch als Selbstzahler*in eigenständig finanzieren. Sprechen Sie uns gerne an!